23 WLw 26/79•Oberlandesgericht Köln, 1980-05-25, 23 WLw 26/79
Oberlandesgericht Köln, 1980-05-25, 23 WLw 26/79
23 WLw 26/79Obergericht25.05.1980
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 23 WLw 26/79 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1980-05-25
Aktenzeichen: 23 WLw 26/79
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1980:0525.23WLW26.79.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
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Auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluß des Amtsgerichts - Iandwirtschaftsgerichts- Euskirchen vom 6. November 1979 - 3 LwG 5/79 - aufgehoben.
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Zu dem von Notarin G. in A. am 23. März 1979 unter UR-Nr. xxx/1979 beurkundeten Grundstückskaufvertrag wird die Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz versagt.
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Die Gerichtskosten des erstinstanzlichen Verfahrens hat die Käuferin zu tragen. Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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