4 UF 79/80•Oberlandesgericht Köln, 1980-08-22, 4 UF 79/80
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 79/80 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1980-08-22
Aktenzeichen: 4 UF 79/80
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1980:0822.4UF79.80.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts -Familiengericht- Bonn vom 22.2.1980 - 25 F 108/79 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Das Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen vom 26.11.1964 - 15 C 41/64 - in der Fassung des Urteils des Landgerichts Bochum vom 24.6.1965 - 8 S 12/65 - wird dahin abgeändert, das der Kläger ab 3.6.1979 nicht mehr verpflichtet ist, den in diesen Urteilen titulierten Unterhalt von monatlich 150,-- DM an die Beklagte zu zahlen.
Von den Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger 1/10, die Beklagte 9/10; die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.