22 U 73/80•Oberlandesgericht Köln, 1980-12-01, 22 U 73/80
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 73/80 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1980-12-01
Aktenzeichen: 22 U 73/80
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1980:1201.22U73.80.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. Dezember 1979 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 5 0 378/77 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,-- DM abzuwenden, es sei denn, daß die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Diese Sicherheitsleistungen können auch durch selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaften einer Bank oder öffentlichen Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
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