Oberlandesgericht Köln, 1980-12-01, 22 U 73/80

22 U 73/80Obergericht01.12.1980

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 73/80 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1980-12-01

Aktenzeichen: 22 U 73/80

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1980:1201.22U73.80.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. Dezember 1979 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 5 0 378/77 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,-- DM abzuwenden, es sei denn, daß die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Diese Sicherheitsleistungen können auch durch selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaften einer Bank oder öffentlichen Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

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