Oberlandesgericht Köln, 1981-02-12, 21 UF 137/80

21 UF 137/80Obergericht12.02.1981

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 21 UF 137/80 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1981-02-12

Aktenzeichen: 21 UF 137/80

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1981:0212.21UF137.80.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 8. April 1980 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln - 301 F 1245/79 - geändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger z. Hd. seiner gesetzlichen Vertreterin für den Teilzeitraum vom 1. Januar 1980 bis zum 31. August 1980 über die durch das Teil-Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts Köln vom 4.4.1975 - 145 C 1191/74 - mit monatlich jeweils 200,-- DM ausgeurteilten Unterhaltsrenten hinaus monatlich weitere 70,-- DM zu zahlen.

Dieser in Höhe von insgesamt 560,-- DM rückständige und fällige Betrag ist sofort

zahlbar.

Bezüglich des Teilzeitraums vom 1. September 1979 bis einschließlich 31. De-zember 1979 ist die Klage zurückgenommen worden.

Die Entscheidung über die Berufung des Klägers, soweit diese sich für die Zeit ab 1. September 1980 gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 8. April 1980 - 301 F 1245/79 - richtet, sowie die Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits bleiben dem Schlußurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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