Ss 80/81•Oberlandesgericht Köln, 1981-02-20, Ss 80/81
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 80/81 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1981-02-20
Aktenzeichen: Ss 80/81
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1981:0220.SS80.81.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Das Verfahren wird wegen Verfolgungsverjährung auf Kosten der Staatskasse eingestellt (§ 46 Abs. 1 OWiG i. V. mit § 206 a StPO und § 467 Abs. 1 StPO).
Eine Erstattung der den Betroffenen erwachsenen notwendigen Auslagen findet nicht statt (§ 46 Abs. OWiG i. V. mit § 467 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 StPO).
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