Oberlandesgericht Köln, 1981-11-27, 4 UF 124/81

4 UF 124/81Obergericht27.11.1981

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 UF 124/81 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1981-11-27

Aktenzeichen: 4 UF 124/81

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1981:1127.4UF124.81.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13 . März 1981 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg (36 F 604/80) wird zurückgwiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 900,-- DM abzuwenden , wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann auch durch unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Volksbankgeleistet werden.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

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