4 UF 93/81•Oberlandesgericht Köln, 1982-01-29, 4 UF 93/81
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 93/81 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1982-01-29
Aktenzeichen: 4 UF 93/81
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1982:0129.4UF93.81.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Antragsgegners wird das Verbundurteil des Familiengerichts Königswinter vorn 9. April 1981 - 7 F 28/77 - hinsichtlich der Entscheidung über den nachehelichen Unterhalt der Antragstellerin und den Unterhalt für die Tochter C. wie folgt abgeändert und neu gefaßt :
Der Antragsgegner wird verurteilt, ab Rechtskraft dieses Urteils einen monat-lichen Unterhalt in Höhe von 353,72 DM an die Antragstellerin und von 545,-- DM an die Tochter C. - zu Händen der Antragstellerin - zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung des Verbundurteils wird dahin geändert, daß die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz gegeneinander aufgehoben werden.
Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz haben der Antragsgegner 9/25
und die Antragsstellerin 16/25 zu tragen.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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