Oberlandesgericht Köln, 1982-02-16, 1 Ss 738/81

1 Ss 738/81Obergericht16.02.1982

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 Ss 738/81 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1982-02-16

Aktenzeichen: 1 Ss 738/81

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1982:0216.1SS738.81.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Revision des Angeklagten wird auf seine Kosten verworfen.

Die Revision der Staatsanwaltschaft wird auf Kosten der Staatskasse verworfen, der auch die insoweit entstandenen Mehrauslagen des Angeklagten zur Last fallen.

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