1 U 13/82•Oberlandesgericht Köln, 1982-09-23, 1 U 13/82
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 U 13/82 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1982-09-23
Aktenzeichen: 1 U 13/82
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1982:0923.1U13.82.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22. Dezember 1981 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Bonn - 11 0 251/81 - wie folgt abgeändert und neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25.000,-- DM nebst 11 3/4 % Zinsen seit dem 1. Juli 198o zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird die Ausführung seiner Rechte im Nachverfahren vorbehalten.
Zur Durchführung des Nachverfahrens wird die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.
Von der Darstellting des Tatbestandes wird gemäß
§ 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
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