13 U 39/82•Oberlandesgericht Köln, 1982-11-24, 13 U 39/82
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 39/82 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1982-11-24
Aktenzeichen: 13 U 39/82
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1982:1124.13U39.82.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des beklagten Landes wird das am 27. Januar 1982 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen -4 0 560/81- abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlußberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 3.300,-- DM abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in der selben Höhe leistet. Dem beklagten Land wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank oder öffentlichen Sparkasse, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, zu erbringen.
Die Revision wird zugelassen.
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