Oberlandesgericht Köln, 1983-03-03, 5 U 201/82

5 U 201/82Obergericht03.03.1983

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 201/82 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1983-03-03

Aktenzeichen: 5 U 201/82

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1983:0303.5U201.82.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurück­weisung der Berufung im übrigen wird das am 21. Juli 1982 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Land­gerichts Köln - 24 0 110/82 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Es wird festgestellt, daß das Versicherungsver­hältnis zwischen den Parteien (Krankenhaustage-

geld und Krankenhauskostenversicherung, Versicherungs­schein-Nr. 205 7305 xxx.x vom 9.1.1981) mit Wirkung vom 9.11.1981 fortbesteht und durch die Rücktritts­erklärung der Beklagten vom 1.12.1981 nicht aufge­hoben worden ist.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 45/100, die Beklagte 55/100.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs.1 ZPO abgesehen.

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