21 UF 193/82•Oberlandesgericht Köln, 1983-04-12, 21 UF 193/82
Oberlandesgericht Köln, 1983-04-12, 21 UF 193/82
21 UF 193/82Obergericht12.04.1983
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 21 UF 193/82 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1983-04-12
Aktenzeichen: 21 UF 193/82
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1983:0412.21UF193.82.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Antragsgegners und die Anschlußberufung der Antragstellerin wird das am 14. Juli 1982 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln (305 F 305/81) unter Zurückweisung der Rechtsmittel im übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Die Scheidungsanträge beider Parteien werden zurückgewiesen. Den Parteien wird die Trennung von Tisch und Bett gestattet.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
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