19 U 5/84•Oberlandesgericht Köln, 1984-05-25, 19 U 5/84
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 5/84 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1984-05-25
Aktenzeichen: 19 U 5/84
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1984:0525.19U5.84.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 25. November 1983 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 43 (13) 0 189/78 -wird auf ihre Kosten mit der Klarstellung zurückgewiesen, daß zu den Verfahrenskosten auch die Kosten des Berufungsrechtsstreits 19 U 21/80 OLG Köln gehören.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 310.000,-- DM abwenden, wenn der Klage nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheiten dürfen auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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