Oberlandesgericht Köln, 1984-05-25, 19 U 5/84

19 U 5/84Obergericht25.05.1984

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 5/84 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1984-05-25

Aktenzeichen: 19 U 5/84

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1984:0525.19U5.84.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 25. November 1983 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 43 (13) 0 189/78 -wird auf ihre Kosten mit der Klarstellung zurückgewiesen, daß zu den Verfahrenskosten auch die Kosten des Berufungsrechtsstreits 19 U 21/80 OLG Köln gehören.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicher­heitsleistung in Höhe von 310.000,-- DM abwenden, wenn der Klage nicht vor der Vollstreckung Sicher­heit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheiten dürfen auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.