3 Ss 295/84•Oberlandesgericht Köln, 1984-06-07, 3 Ss 295/84
Oberlandesgericht Köln, 1984-06-07, 3 Ss 295/84
3 Ss 295/84Obergericht07.06.1984
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 Ss 295/84 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1984-06-07
Aktenzeichen: 3 Ss 295/84
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1984:0607.3SS295.84.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
I. Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen hinsichtlich der Verurteilung wegen der Tat am 7. September 1982 sowie im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben.
II. Hinsichtlich der Verurteilung wegen der Tat am 30. März 1982 wird die Revision als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO).
III. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.
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