12 U 37/84•Oberlandesgericht Köln, 1984-09-24, 12 U 37/84
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 37/84 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1984-09-24
Aktenzeichen: 12 U 37/84
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1984:0924.12U37.84.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12. Januar 1984 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 0 753/82 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
- Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. -
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