6 U 220/84•Oberlandesgericht Köln, 1985-02-08, 6 U 220/84
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 220/84 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1985-02-08
Aktenzeichen: 6 U 220/84
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1985:0208.6U220.84.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 4. Juli 1984 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 (70) O 291/80 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Unter Abweisung der Klage im übrigen wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 8.177,50 DM nebst 4% Zinsen seit dem 15.8.1980 zu zahlen, und zwar Zug um Zug gegen Herausgabe des Pkw Porsche 911 E, Fahrgestell-Nr. xxx
Von den Gerichtskosten des Rechtsstreits (erster und zweiter Instanz) hat der Kläger insgesamt 90,- DM zu tragen.
Die übrigen Gerichtskosten beider Instanzen und die außergerichtlichen Kosten beider Parteien werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer des Beklagten wird auf 8.177,50 DM. die des Klägers auf 99,- DM festgesetzt.
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