6 U 19/85•Oberlandesgericht Köln, 1985-07-12, 6 U 19/85
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 19/85 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1985-07-12
Aktenzeichen: 6 U 19/85
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1985:0712.6U19.85.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 16. Januar 1985 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 14 0 156/84 - teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.000,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 6. Juli 1984 :zu zahlen.
Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der
Beklagten auferlegt mit Ausnahme von 18,-- DM der in erster Instanz angefallenen Gerichtskosten; diese hat der
Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar,
Der Wert der Beschwer der Beklagten wird auf 5.000,-- DM festgesetzt.
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