12 U 55/85•Oberlandesgericht Köln, 1985-10-31, 12 U 55/85
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 55/85 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1985-10-31
Aktenzeichen: 12 U 55/85
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1985:1031.12U55.85.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der Berufung des Klägers im übrigen wird das am 6. Februar 1985 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 0 662/83 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.434,54 DM (i.W.: zwölftausendvierhundertvierunddreißig 54/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 20. Juli 1983 Zug um Zug gegen Herausgabe des Gebrauchtfahrzeugs xxx Fahrge‑
stell-Nr. xxx zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 15/l00 und der Beklagte 85/100.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
- Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. -
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