Oberlandesgericht Köln, 1985-11-19, 4 WF 314/85

4 WF 314/85Obergericht19.11.1985

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 WF 314/85 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1985-11-19

Aktenzeichen: 4 WF 314/85

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1985:1119.4WF314.85.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Kosten des durch Rücknahme des Scheidungsantrags beendeten Verfahrens hat bezüglich des rechtshängigen Scheidungsantrags und der rechtshängigen Folgesache Versorgungsausgleich der Antragsteller zu tragen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben der Antragsteller zu 1/9, die Antragsgegnerin zu 8/9 zu tragen.

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