4 WF 314/85•Oberlandesgericht Köln, 1985-11-19, 4 WF 314/85
Oberlandesgericht Köln, 1985-11-19, 4 WF 314/85
4 WF 314/85Obergericht19.11.1985
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 WF 314/85 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1985-11-19
Aktenzeichen: 4 WF 314/85
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1985:1119.4WF314.85.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Kosten des durch Rücknahme des Scheidungsantrags beendeten Verfahrens hat bezüglich des rechtshängigen Scheidungsantrags und der rechtshängigen Folgesache Versorgungsausgleich der Antragsteller zu tragen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben der Antragsteller zu 1/9, die Antragsgegnerin zu 8/9 zu tragen.
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