2 U 69/86•Oberlandesgericht Köln, 1987-01-14, 2 U 69/86
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 69/86 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1987-01-14
Aktenzeichen: 2 U 69/86
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1987:0114.2U69.86.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I. Auf die Berufung des Beklagten wird das am
25.03.1986 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer
des Landgerichts Köln - 8 0 320/85 - geändert und
wie folgt neu gefaßt:
Unter Abweisung der Klage im übrigen wird der Beklagte verurteilt, an die Klägern 2.8050,-- DM nebst 4 % Zinsen ab 03.07.1985 zu zahlen.
II. Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 3/10 dem Beklagten und zu 7/10 der Klägerin auferlegt.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V. Die Urteilsbeschwer übersteigt für keine Partei 40.000,-- DM.
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