Oberlandesgericht Köln, 1987-04-10, 25 UF 253/86

25 UF 253/86Obergericht10.04.1987

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 25 UF 253/86 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 1987-04-10

Aktenzeichen: 25 UF 253/86

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1987:0410.25UF253.86.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 17. September 1986 (315 F 106/85) teilweise abgeändert, soweit es den Unterhaltsanspruch der Antragsgegnerin betrifft (Ziffer III. der Entscheidungsformel des genannten Urteiles).

Insoweit wird die Entscheidungsformel des genannten Urteiles wie folgt neu gefasst:

III.

Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung bezüglich des Unterhaltes wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin für die Zeit vom 22. Mai 1986 bis zum 13. März 1987 Trennungsunterhalt in Höhe von 500,- DM monatlich zu zahlen, und zwar jeweils bis zum 22. eines jeden Monates voraus.

Der Antragsteller wird weiter verurteilt, an die Antragsgegnerin ab 14. März 1987 nachehelichen Unterhalt in Höhe von 335,-- DM monatlich zu zahlen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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