Oberlandesgericht Köln, 1987-06-26, 6 U 257/86

6 U 257/86Obergericht26.06.1987

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 257/86 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1987-06-26

Aktenzeichen: 6 U 257/86

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1987:0626.6U257.86.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. November 1986 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 16 0 350/86 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Tenor in I. 2. wie folgt neu gefaßt wird:

Der Beklagten wird aufgegeben, es zu unterlassen, grosse Hunde, insbesondere die Dogge "A", in das Haus B-Straße in 0000 L 0, mitzubringen oder mitbringen zu lassen, insbeondere die Tiere im Hausflur frei laufen zu lassen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Beklagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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