6 U 257/86•Oberlandesgericht Köln, 1987-06-26, 6 U 257/86
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 257/86 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1987-06-26
Aktenzeichen: 6 U 257/86
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1987:0626.6U257.86.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. November 1986 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 16 0 350/86 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Tenor in I. 2. wie folgt neu gefaßt wird:
Der Beklagten wird aufgegeben, es zu unterlassen, grosse Hunde, insbesondere die Dogge "A", in das Haus B-Straße in 0000 L 0, mitzubringen oder mitbringen zu lassen, insbeondere die Tiere im Hausflur frei laufen zu lassen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Beklagten zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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