17 W 320/87•Oberlandesgericht Köln, 1987-06-29, 17 W 320/87
Oberlandesgericht Köln, 1987-06-29, 17 W 320/87
17 W 320/87Obergericht29.06.1987
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 320/87 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1987-06-29
Aktenzeichen: 17 W 320/87
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1987:0629.17W320.87.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der Beschwerde im übrigen wird der angefochtene Beschluß teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die aufgrund des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 3. März 1987 - 28 0 43/87 - von dem Kläger an den Beklagten zu erstattenden Kosten werden auf
519,84 DM
nebst 4% Zinsen seit dem 3. März 1987 festgesetzt. Das weitergehende Festsetzungsbegehren des Beklagten wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Gerichtsgebühr des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Die übrigen Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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