Oberlandesgericht Köln, 1987-12-07, 21 U 12/87

21 U 12/87Obergericht07.12.1987

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 21 U 12/87 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1987-12-07

Aktenzeichen: 21 U 12/87

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1987:1207.21U12.87.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 85 O 208/86 - vom 23. Februar 1987 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 150.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Beklagten und der Klägerin wird gestattet, die Sicherheitleistung auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer bundesdeutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu leisten.

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