Ss 17/88•Oberlandesgericht Köln, 1988-02-26, Ss 17/88
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 17/88 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1988-02-26
Aktenzeichen: Ss 17/88
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1988:0226.SS17.88.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Unter Verwerfung der weitergehenden Rechtsbeschwerde als offensichtlich unbegründet wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit seinen diesbezüglichen Feststellungen aufgehoben. Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an dasAmtsgericht Bonn zurückverwiesen.
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