Oberlandesgericht Köln, 1988-02-26, Ss 17/88

Ss 17/88Obergericht26.02.1988

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 17/88 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1988-02-26

Aktenzeichen: Ss 17/88

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1988:0226.SS17.88.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Unter Verwerfung der weitergehenden Rechtsbeschwerde als offensichtlich unbegründet wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit seinen diesbezüglichen Feststellungen aufgehoben. Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an dasAmtsgericht Bonn zurückverwiesen.

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