Oberlandesgericht Köln, 1988-03-16, 6 U 28/87

6 U 28/87Obergericht16.03.1988

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 28/87 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1988-03-16

Aktenzeichen: 6 U 28/87

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1988:0316.6U28.87.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 28.11.1986 verkündete Urteil der 16, Zivilkammer des Landgerichts Köln - 16 0 438/86 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, dieZwangsvollstreckung seitens des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 228.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht der Kläger seinerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet. Beiden Parteien wird nachgelassen, die von ihnen zu erbringende Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) ansässigen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu leisten.

Die Beschwer des Beklagten wird auf 200.000,-- DM festgesetzt.

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