22 U 186/87•Oberlandesgericht Köln, 1988-07-12, 22 U 186/87
Oberlandesgericht Köln, 1988-07-12, 22 U 186/87
22 U 186/87Obergericht12.07.1988
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 186/87 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1988-07-12
Aktenzeichen: 22 U 186/87
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1988:0712.22U186.87.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Das Versäumnis-Urteil des Senats vom 19. Januar 1988 - 22 U 186/87 - wird aufrechterhalten.
Die Klägerin trägt auch die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung des Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft einer Großbank oder öffentlichen Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
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