2 W 151/88•Oberlandesgericht Köln, 1988-09-13, 2 W 151/88
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 151/88 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1988-09-13
Aktenzeichen: 2 W 151/88
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1988:0913.2W151.88.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Gläubigerin W eG vom 6. April 1988 - eingegangen am 7. April 1988 - gegen den am 24. März 1988 zugestellten Beschluß der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 19 T 69/88 - wird der angefochtene Beschluß aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde 2 W 151/88 übertragen.
Der Beschwerdewert wird auf 10.000,-- DM festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.