6 U 107/88•Oberlandesgericht Köln, 1988-11-25, 6 U 107/88
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 107/88 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1988-11-25
Aktenzeichen: 6 U 107/88
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1988:1125.6U107.88.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte die der ersten Instanz zu 1/3, die übrigen Kosten werden den Klägern auferlegt.
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