Oberlandesgericht Köln, 1989-02-17, 6 U 80/88

6 U 80/88Obergericht17.02.1989

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 80/88 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1989-02-17

Aktenzeichen: 6 U 80/88

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1989:0217.6U80.88.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 2.3.1988 verkündete Urteil der

  1. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 509/87 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung hinsichtlich der Hauptsache durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000,-- DM, hinsichtlich der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 18.500,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Klägerin ihrerseits vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlins (West) ansässigen Großbank oder eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts zu erbringen.

Die Beschwer der Beklagten wird auf 200.000,-- DM festgesetzt.

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