Oberlandesgericht Köln, 1989-02-28, 3 U 105/88

3 U 105/88Obergericht28.02.1989

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 105/88 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1989-02-28

Aktenzeichen: 3 U 105/88

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1989:0228.3U105.88.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3.Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 3.Mai 1988 verkündete Urteil der 12.Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 12 0 305/83 - wird auf seine Kosten zurück­gewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung von 6.200.- DM abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor dem Beginn der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien wird gestattet, Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.

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