2 U 217/88•Oberlandesgericht Köln, 1989-06-21, 2 U 217/88
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 217/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1989-06-21
Aktenzeichen: 2 U 217/88
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1989:0621.2U217.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Zwischenurteil des Landgerichts Bonn vom 11.11.1988 (18 0 118/88) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.500,00 DM , die auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
Der Wert der Urteilsbeschwer wird auf 189.905,76 DM festgesetzt.
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