2 U 30/89•Oberlandesgericht Köln, 1989-10-18, 2 U 30/89
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 30/89 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1989-10-18
Aktenzeichen: 2 U 30/89
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1989:1018.2U30.89.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Dezember 1988 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 18 0 195/88 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Wert der Beschwer des Klägers durch dieses Urteil übersteigt DM 40.000,-- nicht.
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