27 U 45/89•Oberlandesgericht Köln, 1989-11-08, 27 U 45/89
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 U 45/89 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1989-11-08
Aktenzeichen: 27 U 45/89
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1989:1108.27U45.89.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Beklagten zu 1), 3), 4) und 5) gegen das am 8. Dezember 1988 verkündete Urteil der 25.
Zivilkammer des Landgerichts Köln -25 0 539/86 - werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges tragen die Berufungskläger als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Berufungsklägern wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 81.500,--DM abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung durch selbstschuldnerische Bürgschaften einer Westdeutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
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