Oberlandesgericht Köln, 1989-11-21, Ss 572/89

Ss 572/89Obergericht21.11.1989

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 572/89 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1989-11-21

Aktenzeichen: Ss 572/89

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1989:1121.SS572.89.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Köln zurückverwiesen.

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