Ss 572/89•Oberlandesgericht Köln, 1989-11-21, Ss 572/89
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 572/89 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1989-11-21
Aktenzeichen: Ss 572/89
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1989:1121.SS572.89.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Köln zurückverwiesen.
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