Oberlandesgericht Köln, 1990-01-31, 13 U 166/89

13 U 166/89Obergericht31.01.1990

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 166/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-01-31

Aktenzeichen: 13 U 166/89

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1990:0131.13U166.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.05.1989 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 4 0 510/85 - wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlußberufung der Klägerin wird die Beklagte verurteilt, über den in Ziffer 1. der angefochtenen Entscheidung zuerkannten Betrag von 8.000,-- DM hinaus, an die Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 4.000.-- DM zu zahlen (insgesamt also 12.000,-- DM.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges trägt die Beklagte mit Ausnahme der Kosten der Streithelferin zu 2), die die eigenen außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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