27 U 172/98•Oberlandesgericht Köln, 1990-03-21, 27 U 172/98
Oberlandesgericht Köln, 1990-03-21, 27 U 172/98
27 U 172/98Obergericht21.03.1990
Regest
Zu den Voraussetzungen unter denen die vom Patienten erhobene Rüge der mangelnden Aufklärung über Operationsrisiken als missbräuchliche gewertet werden kann.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 U 172/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-03-21
Aktenzeichen: 27 U 172/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1990:0321.27U172.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: BGB § 823
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen unter denen die vom Patienten erhobene Rüge der mangelnden Aufklärung über Operationsrisiken als missbräuchliche gewertet werden kann.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 19. Juli 1989 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 4 O 96/89 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.