Oberlandesgericht Köln, 1990-03-21, 27 U 172/98

27 U 172/98Obergericht21.03.1990

Regest

Zu den Voraussetzungen unter denen die vom Patienten erhobene Rüge der mangelnden Aufklärung über Operationsrisiken als missbräuchliche gewertet werden kann.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 U 172/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-03-21

Aktenzeichen: 27 U 172/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1990:0321.27U172.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: BGB § 823

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen unter denen die vom Patienten erhobene Rüge der mangelnden Aufklärung über Operationsrisiken als missbräuchliche gewertet werden kann.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19. Juli 1989 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 4 O 96/89 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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