2 U 165/89•Oberlandesgericht Köln, 1990-03-28, 2 U 165/89
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 165/89 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-03-28
Aktenzeichen: 2 U 165/89
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1990:0328.2U165.89.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. ZiVilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das
Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 04. Juli 1989 (18 0 142/89) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Wert der Urteilsbeschwer übersteigt 40.000,00 DM nicht.
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