4 UF 19/90•Oberlandesgericht Köln, 1990-05-22, 4 UF 19/90
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 19/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-05-22
Aktenzeichen: 4 UF 19/90
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1990:0522.4UF19.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragstellerin und die Anschlußberufung des Antragsgegners wird das am 8. Januar 1990 verkündete Urteil des Amtsgerichts Waldbröl (Az.: 3 F 240/88) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung - auch über die Entscheidung außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens - an das Amtsgericht Waldbröl - Familiengericht - zurückverwiesen.
Von der Erhebung von Gerichtskosten für die Berufungsinstanz wird gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG abgesehen.
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