HEs 78/90•Oberlandesgericht Köln, 1990-05-29, HEs 78/90
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — HEs 78/90 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1990-05-29
Aktenzeichen: HEs 78/90
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1990:0529.HES78.90.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die Fortdauer der Untersuchungshaft wird angeordnet.
Die weitere Haftprüfung wird für 3 Monate dem nach den allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.
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