Oberlandesgericht Köln, 1990-05-30, 27 U 169/89

27 U 169/89Obergericht30.05.1990

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 U 169/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-05-30

Aktenzeichen: 27 U 169/89

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1990:0530.27U169.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. Juni 1989 verkündete Grund- und Teilurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 2 O 605/87 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 9.500,00 DM abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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