Oberlandesgericht Köln, 1990-06-06, 24 U 24/90

24 U 24/90Obergericht06.06.1990

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 24/90 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-06-06

Aktenzeichen: 24 U 24/90

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1990:0606.24U24.90.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung gegen das am 15. Dezember 1989 verkündete Zweite Versäumnisurteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 30 0 361/89 -wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung - auch im Wege der Gestellung der unbedingten und unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Großbank, Volksbank oder öffentlichen Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland - in Höhe von 21.000,00 DM abwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstrekkung Sicherheit in gleicher Art und Höhe leistet.

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