Oberlandesgericht Köln, 1990-06-12, 3 U 147/89

3 U 147/89Obergericht12.06.1990

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 147/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-06-12

Aktenzeichen: 3 U 147/89

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1990:0612.3U147.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 5. Mai 1989 — 89 0 215/88 — wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000, — DM abwenden, wenn nicht zuvor der Gegner in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Die Sicherheiten können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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