16 Wx 60/90•Oberlandesgericht Köln, 1990-07-30, 16 Wx 60/90
Oberlandesgericht Köln, 1990-07-30, 16 Wx 60/90
16 Wx 60/90Obergericht30.07.1990
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 60/90 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1990-07-30
Aktenzeichen: 16 Wx 60/90
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1990:0730.16WX60.90.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Der Beschluß des Landgerichts vom 23. April 1990 und der Beschluß des Amtsgerichts vom 4. Dezember 1989 werden teilweise dahin abgeändert, daß der Antrag der Antragsteller auf Ungültigerklärung des Beschlusses der Eigentümerversammlung vom
- November 1988 zu TOP 1) zurückgewiesen wird.
Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen den landgerichtlichen Beschluß zu TOP 2) des Eigentümerbeschlusses vom 3. November 1988 richtet.
Die Gerichtskosten aller Instanzen haben die Antragsteller und die Antragsgegner je zur Hälfte zu tragen.
Außergerichtliche Kosten sind insgesamt nicht zu erstatten.
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