17 U 35/89•Oberlandesgericht Köln, 1990-08-30, 17 U 35/89
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 U 35/89 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-08-30
Aktenzeichen: 17 U 35/89
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1990:0830.17U35.89.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12. Mai 1989 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 82 0 215/88 - teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt:
Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 36.767,08 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 29. September 1988 zu zahlen.
Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Klägerin zu 22 % und der Beklagten zu 78 % auferlegt. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 21 % und die Beklagte 79 %.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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