5 U 8/90•Oberlandesgericht Köln, 1990-10-29, 5 U 8/90
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 8/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-10-29
Aktenzeichen: 5 U 8/90
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1990:1029.5U8.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Ur- teil der 9. Zivilkammer, des Landgerichts Aachen vom 9. November 1989 - 9 0 266/89 -abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt,
an den Kläger 27.814,40 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 13. April 1989 zu zahlen.
Von den Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger 1/20 und die Beklagte 19/20. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
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