15 U 110/90•Oberlandesgericht Köln, 1990-12-04, 15 U 110/90
Oberlandesgericht Köln, 1990-12-04, 15 U 110/90
15 U 110/90Obergericht04.12.1990
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 110/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-12-04
Aktenzeichen: 15 U 110/90
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1990:1204.15U110.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15.Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. Mai 1990 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom - 14 0 494/87 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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