Oberlandesgericht Köln, 1990-12-06, 1 U 9/90

1 U 9/90Obergericht06.12.1990

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 U 9/90 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-12-06

Aktenzeichen: 1 U 9/90

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1990:1206.1U9.90.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers und Widerbeklagten wird das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21.12.1989 - 15 0 714/88 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Es wird festgestellt, daß zwischen den Parteien ein wirksamer Leasingvertrag über den PKW A Fahrgestell-Nr. B amtliches Kennzeichen bei Klageerhebung C nicht zustandegekommen ist.

Auf die Klage wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 642,56 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21.12.1988 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits - beider Instanzen - trägt der Kläger 60 %, die Beklagte trägt 40 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.