2 W 58/90•Oberlandesgericht Köln, 1990-12-10, 2 W 58/90
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 58/90 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1990-12-10
Aktenzeichen: 2 W 58/90
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1990:1210.2W58.90.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluß der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20. Februar 1990 - 8 0 467/89 - aufgehoben, soweit das Landgericht dem Antragsteller Prozeßkostenhilfe auch für einen Antrag auf Verurteilung der Antragsgegnerin zur Zahlung von DM 2.547,95 nebst 4 % Zinsen seit Klagezustellung versagt hat. Das Landgericht wird angewiesen, das Prozeßkostenhilfegesuch des Antragstellers insoweit nicht wegen fehlender Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung abzulehnen.
Die weitergehende Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 20. Februar 1990 wird zurückgewiesen.
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