27 U 72/90•Oberlandesgericht Köln, 1990-12-12, 27 U 72/90
Oberlandesgericht Köln, 1990-12-12, 27 U 72/90
27 U 72/90Obergericht12.12.1990
Regest
1. Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater wegen fehlerhafter Gestaltungsberatung (GmbH u. Co. KG statt GmbH). 2. Keine Sekundärhaftung bei sachkundiger Beratung des Geschädigten während noch offener Frist hinsichtlich des Primäranspruchs.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 U 72/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-12-12
Aktenzeichen: 27 U 72/90
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1990:1212.27U72.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: StBerG § 68; BGB § 276
Leitsätze
-
Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater wegen fehlerhafter Gestaltungsberatung (GmbH u. Co. KG statt GmbH).
-
Keine Sekundärhaftung bei sachkundiger Beratung des Geschädigten während noch offener Frist hinsichtlich des Primäranspruchs.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 4. April 1990 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 348/89 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsrechtszuges.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung zum Betrage von 7.300,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien wird gestattet, Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder Raiffeisenbank oder öffentlichen Sparkasse zu leisten.
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